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AGBs
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© 2009 HTC Kral e.U.
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AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Begriffserklärungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedinungen, in der Folge kurz AGB, der Firma HTC Kral e.U., Inhaber Christian Kral, in der Folge kurz HTC Kral;
sie gelten für alle von HTC Kral getätigten Geschäfte
und Verträge. Sollte der Vertragspartner Konsument im Sinne des
KSchG sein, gelten nur die im Sinne des KSchG gültigen Punkte.
2. Gültigkeit
Diese AGBs gelten für alle von HTC Kral getätigten
Geschäfte und Verträge im In- und Ausland, sofern sie nicht
durch die Vertragsparteien schriftlich abgeändert wurden.
Diese AGBs werden durch neu erscheinende Fassungen automatisch ersetzt,
auch wenn der Vertragspartner nicht ausdrücklich darauf
hingewiesen wird.
Diese AGBs gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für
zukünftige Verträge mit ein- und demselben Vertragspartner,
auch dann, wenn nicht erneut auf sie Bezug genommen wird.
Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGBs ihre Gültigkeit, aus
welchen Gründen auch immer, verlieren, so gelten sämtliche
anderen Punkte dieser AGBs weiterhin als vereinbart.
Verliert ein Punkt die Gültigkeit auf Grund der Rechtslage
(insbesondere bei Konsumenten im Sinne des KSchG), gilt die
naheliegendste rechtskonforme Formulierung als vereinbart.
Ist der Vertragspartner von HTC Kral nicht gleichzeitig der Endkunde,
so verpflichtet sich der Vertragspartner von HTC Kral ausdrücklich
dazu, sämtliche Punkte dieser AGBs dem Endkunden nachweislich zur
Kenntnis zu bringen.
Anderslautende Bedingungen des Vertragspartners erlangen nur dann
Gültigkeit, wenn sie von HTC Kral ausdrücklich unter
Anführung der vereinbarten, von diesen AGBs abweichenden,
Bestimmungen schriftlich und von einem Zeichnungsberechtigten gesondert
gezeichnet zur Kenntnis genommen werden.
3. Währung
Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht anders angegeben.
4. Tilgung, schuldbefreiende Wirkung
Sämtliche zu tilgenden Beträge haben nur schuldbefreiende
Wirkung bei Überweisung auf das in der Rechnung angeführte
Konto, sofern nicht andere Vereinbarungen von uns schriftlich
zugesichert wurden, der Betrag in bar eingehoben wird oder eine
gültige Kreditkarte als Zahlungsmittel akzeptiert wird.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle von HTC Kral gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum.
6. Liefertermine, Verzögerungen
Vereinbarte Liefertermine unsererseits gelten, soweit nicht durch
Lieferanten oder höhere Gewalt verzögert.
Lieferverzögerungen unsererseits implizieren kein
Rücktrittsrecht oder das Recht auf Wandlung oder
Abschlagszahlungen.
7. Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluß
Die Garantiezeit beträgt generell 6 Monate, soweit nicht gesondert
angegeben, vom Gesetzgeber vorgeschrieben oder durch den Hersteller
verlängert.
HTC Kral gewährt keine Garantie auf Software. Es wird darüber
hinaus ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach heutigem
Wissensstand Fehler in Software niemals völlig ausgeschlossen
werden können. Wir weisen daher weiters darauf hin, daß wir
weder bestimmte Funktionen noch die Tauglichkeit für bestimmte
Anwendungen und Funktionen zusichern.
HTC Kral weist ausdrücklich darauf hin, daß jede Haftung
für Schäden jedweder Art, die durch den Betrieb von Produkten
von HTC Kral mittelbar oder unmittelbar, direkt oder indirekt
entstehen, ausgeschlossen ist. Ebenso wird die Haftung für
Schäden, die mittelbar oder unmittelbar, direkt oder indirekt auf
von HTC Kral oder in deren Namen durchgeführte Arbeiten
zurückgehen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Ist der Vertragspartner von HTC Kral nicht gleichzeitig der Endkunde,
verpflichtet sich der Vertragspartner von HTC Kral, letztgenannte Firma
in allen Fällen schad- und klaglos zu halten.
8. Garantieabwicklung und Warenrücknahme
Garantieabwicklung und eventuelle Warenrücknahme nur in der
Originalverpackung oder gegen Verrechnung einer
Aufwandsentschädigung.
9. Verzugszinsen
Bei Zahlungszielüberschreitung gelten 1,5% Verzugszinsen pro Monat als vereinbart.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart. Sollten die Umstände
dies als günstiger erscheinen lassen, behält sich HTC Kral
die Verlegung des Gerichtsstandes zum Ort der installierten Anlage oder
des Firmensitzes des Vertragspartners vor.
11. Planungspauschalen
Planungspauschalen werden mit einer detaillierten
Anlagenaufschlüsselung und Planungsdarlegung unwiderruflich
fällig und bei der Installation gegenverrechnet. Die Verrechnung
von Planungspauschalen gilt als vereinbart.
12. Anbotsgültigkeit
Anbote sind freibleibend, unverbindlich und vierzehn Tage gültig,
soferne nicht anders angegeben. Die angeführten Preise verstehen
sich nur in der angegebenen Gesamtzusammenstellung und gelten
ausdrücklich als nicht gesondert angeboten.
13. Vertragsabschluß
Für alle von HTC Kral abgeschlossenen Verträge gilt österreichisches Recht.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung
oder die Aufnahme der Ausführung der Tätigkeit eines der
beiden Vertragspartner zustande. Ein vom Auftraggeber nach
Vertragsabschluß zurückgezogener Auftrag berechtigt HTC Kral
zur Verrechnung aller bis zum Zeitpunkt der Vertragslösung
ausgeführten Arbeiten, mindestens jedoch eines Drittels der dem
Vertrag zugrunde liegenden Auftragssumme. Eine richterliche
Mäßigung der Betragshöhe wird hiermit ausgeschlossen.
14. Lieferungen
Die Lieferung und der Versand unserer Waren erfolgt
ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers,
Teillieferungen gelten als vereinbart und müssen vom Auftraggeber
angenommen werden. Wir sind berechtigt, nicht angenommene oder nicht
zustellbare Waren auf Kosten des Auftraggebers zu lagern, wodurch die
Lieferung oder Leistung als erbracht gilt.
Transportversicherungen gelten als nicht vereinbart und müssen vom Auftraggeber gesondert beauftragt werden.
Transportbeschädigungen sind dem Lieferanten unverzüglich
schriftlich und nachweislich zur Kenntnis zu bringen, andernfalls
erlischt jeder Ersatzanspruch.
Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich höherer Gewalt,
behördlicher Maßnahmen oder in Ahängigkeit von
Sublieferanten und der Unterstützung des Auftraggebers. Durch HTC
Kral versäumte Lieferfristen bedingen kein Recht auf Wandlung des
Vertrages oder das Einbehalten oder Verzögern von
Zahlungstilgungen durch den Auftraggeber.
Die Lieferung von Software durch HTC Kral bedingt lediglich ein
Nutzungsrecht im Umfang der erworbenen Lizenzen, keinesfalls erwirbt
der Auftraggeber weitere Rechte jedweder Art.
15. Zahlungsbedingungen
Die Planungspauschale sowie der Wareneinsatz, zumindest aber ein
Drittel der Auftragssumme, werden mit der Auftragsvergabe fällig
gestellt. Das zweite Drittel wird mit der Abgabe, die Restzahlung wird
nach Abnahme durch den Kunden fakturiert.
Als Abgabe gilt die Fertigstellung der Aufgaben oder die Aufnahme des
Produktivbetriebs. Dies gilt selbst dann, wenn Funktionen oder
Teilbereiche nicht in vollem Umfang implementiert oder
funktionstüchtig sind.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat die Abnahme unmittelbar
nach einem Testlauf am letzten Installationstag zu erfolgen.
Unvollständige Lieferungen, Mängelrügen, Garantie- und
Gewährleistungsansprüche, gleich, ob berechtigt oder
unberechtigt, bedürfen nachweislich der Schriftform und
berechtigen ausdrücklich nicht zur Einbehaltung einer Zahlung oder
Teilzahlung. Sollte der Kunde die Abnahme ohne schriftliche
Mängelrüge länger als vierzehn Tage über den
vereinbarten Zeitraum hinaus verzögern, gilt die Anlage als
abgenommen und sämtliche offene Posten als fällig gestellt.
Als Zahlungsziel gelten vierzehn Tage netto, sofern nicht anders
schriftlich vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von
laufenden Verträgen, auch wenn sie mit der Zahlung nicht im
Zusammenhang stehen, zurückzutreten.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen und Leistungen mit Forderungen aus anderen Verträgen gegenzuverrechnen.
16. Installations- und Durchführungsbestimmungen
Ab der Anreise müssen sowohl die Anlage, der Anlagenbereich als
auch die gesamte notwendige Infrastruktur (Telefon- und
Energieversorgung, Toilettenanlagen, etc.) 24h täglich
zugänglich sein, ortskundiges und mit allen Punkten der
Installation vertrautes Personal zumindest im Zeitraum 7-20h zur
Verfügung des Installationspersonals stehen oder kurzfristig
erreichbar sein. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, gilt dieser
Zeitraum auch an Sa., So. und Feiertagen. Wir garantieren Ihnen
größtmögliche Ressourcenschonung!
Verzögerungen, die durch Nichteinhaltung dieser
Installationsbedingungen durch den Vertragspartner entstehen, gehen
ausschließlich zu Lasten desselben.
Vom Kunden bereitzustellendes Material muß bei der Erstmeldung
des Personals von HTC Kral in einwandfreiem und auf seine Funktion
getesteten Zustand übergeben werden. Allfällig entstehender
Verzug durch Nichteinhaltung der Installationsbedingungen wird mit dem
eineinhalbfachen Normalbetrag verrechnet.
17. Rechte an Entwicklungsarbeiten
Für an HTC Kral vergebene Auftragsarbeiten erhält der Kunde
am Endprodukt lediglich das nicht alleinige Recht auf die Anzahl der
bestellten Lizenzen am Endprodukt. Keinesfalls erwirbt der Auftraggeber
Rechte an von HTC Kral im Zuge der Arbeiten gemachten Erfindungen oder
an deren geistigem Eigentum. HTC Kral behält in allen Fällen
das alleinige Recht für jedwede Art der Weiterverwendung,
insbesonders an der wirtschaftlichen Verwertung des entstandenen
Produkts.
18. Rechte auf Konzepte, Code, Bildschirmmasken, Funktionen und Teilfunktionen
Erstellt HTC Kral im Zuge von Auftragsarbeiten Konzepte, Code,
Bildschirmmasken oder Funktionsabläufe, bleibt das alleinige Recht
auf Weiterverwendung dieser Konzepte, Codes, Bildschirmmasken,
Funktionen und Teilfunktionen bei HTC Kral. Dies gilt selbst dann, wenn
Konzepte, Code, Vorschläge, Beispiele oder Skizzen an HTC Kral
übermittelt wurden.
Die Ähnlichkeit von Konzepten, Codes, Bildschirmmasken, Funktionen
und Teilfunktionen zwischen mehreren Projekten stellt somit
ausdrücklich keine Rechteverletzung eines Vertragspartners von HTC
Kral dar.
19. Mängelbehebung, Support, Wartung
Alle Mängel müssen im Testzeitraum vor der Abnahme
schriftlich gemeldet werden. Die Meldung hat so zu erfolgen, daß
mit der Beschreibung jeder genannte Fehler einwandfrei reproduziert
werden kann, andernfalls gilt der Mangel als nichtig.
Nach dem Test- und Abnahmezeitraum ist jede Mängelbehebung kostenpflichtig, ein Wartungsvertrag wird daher empfohlen.
Ohne Wartungsvertrag und den darin eingeräumten Meldevorschriften
hat eine vermeintliche Fehlermeldung jedenfalls via Mail in der oben
angeführten Detailliertheit zu erfolgen. Meldungen via Telefon
sind ausnahmslos ausgeschlossen.
20. Werbung, Nennung des Kunden
Es gilt als vereinbart, daß HTC Kral mit den beim Kunden
durchgeführten Arbeiten sowie dessen Firmenbezeichnung und den
Firmen- und Produktlogos uneingeschränkt werben darf. Es
dürfen somit Logos und Firmenbezeichnungen des Kunden,
Anlagenbilder, Anlagenschaubilder sowie beschreibende Texte
veröffentlicht werden. Es gilt das Fotographieren im gesamten
Anlagenareal des Kunden ausdrücklich als gestattet.
21. Rabatte
Die Addition von Rabatten – insbesondere bei Aktionen –
oder die Verwendung von Kreditkarten als Zahlungsmittel bei
Nachlässen wird nicht gewährt.
22. Änderungen, Nebenabreden
Änderungen dieser AGBs bedürfen nachweislich der Schriftform,
Nebenabreden oder mündliche Zusagen sind nicht gestattet.
23. Zessionen
Der Kunde bzw. Vertragspartner akzeptiert etwaige von HTC Kral angegebene Zessionen ohne Einschränkungen irgendwelcher Art.
24. Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern
Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern gelten ausdrücklich
als nicht angenommen, sofern diese nicht unterfertigt an den
Vertragspartner übermittelt wurden. Es gelten somit für alle
Titel ausschließlich diese AGBs.
25. Bestehende AGBs
Alle bisherigen AGBs verlieren ihre Gültigkeit.
Wien, am 1. April 2009
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